Ohne diesen Revisionsdeckel sei es nicht möglich, an die sich in der Lüftungsanlage befindlichen Armaturen zu gelangen. Dementsprechend sei das Werk auch technisch bis zur Lieferung des Revisionsdeckels nicht vollendet gewesen. 6.2. Nach Art. 839 Abs. 2 ZGB ist das Pfandrecht der Handwerker und Unternehmer bis spätestens drei Monate nach der Vollendung der Arbeit in das Grundbuch einzutragen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nicht mehr zu-lässig. Nach dem klaren Wortlaut von Art. 839 Abs. 2 ZGB läuft die Frist von der Vollendung der Arbeiten an.