Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 4.- Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, sein Vater als Berater habe sich an der Verhandlung nicht äussern dürfen. Während der ca. 20-minütigen Verhandlung sei von beiden Beisitzern kein einziges Wort zu hören gewesen noch sei eine Frage an die Parteien gestellt worden. Das Wort habe nur der Vorsitzende geführt. Es habe den Anschein erweckt, als ob das Urteil bereits vor Verhandlungsbeginn festgestanden habe, aber auch, dass sich der Vorsitzende mit diesem laut seinen eigenen Angaben schwierigen Fall zu wenig beschäftigt und er sich zu schnell zu einem für den Beschwerdeführer inakzeptablen Urteil entschlossen habe.