Mit Klage vom 26. Februar 2001 an das Arbeitsgericht des Kantons Luzern forderte der Beschwerdeführer von seiner Arbeitgeberin die Bezahlung von Fr. 16'038.10. Die Ver-handlung vor Arbeitsgericht fand am 3. Mai 2002 statt und endete in der mündlichen Urteils-eröffnung, wonach die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers diesem Fr. 5'710.10 netto zu bezahlen hat. 2.- Am 7. Mai 2002 (Postaufgabe) reichte der Beschwerdeführer beim Arbeitsgericht des Kantons Luzern eine als Verwaltungsbeschwerde bezeichnete Aufsichtsbeschwerde ein (OG amtl.Bel. 1), die von diesem zuständigkeitshalber an das Obergericht weitergeleitet wur-de (OG amtl.