Ein Verzeichnis über das Kauf- bzw. Kleininventar im Zeitpunkt des Mietantritts wurde nicht erstellt. Es liegt lediglich ein Verzeichnis der Inventargegenstände gemäss Aufnahme vom 23. Januar 1995 vor, dem offenbar die Bedeutung eines Gross- bzw. Mietinventars zukommt (vgl. Straub Peter, Der gastgewerbliche Mietvertrag, Zürich 1988, S. 97 ff.). Erst auf den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses am 31. März 2000 wurde von der Gastroconsult AG, Zürich, je ein Verzeichnis des Gross- und des Kleininventars aufgenommen.