Dies ist hier trotz der gegenteiligen Behauptung des Beklagten zweifellos nicht der Fall. Beschädigungen von tragenden Teilen des Fahrzeuges durch einen Unfall führen in der Regel zu einem Minderwert, da Unfallfahrzeuge im Handel niedriger und nur zurückhaltend bewertet werden, wie die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat und vom Beklagten auch nicht bestritten wird. 2.4. Der Kläger kaufte den Opel Corsa zu einem Preis von Fr. 6'900.--, der über dem Zeitwert gemäss Eurotax von Fr. 6'654.-- lag.