Dort ging man nach einer ersten Analyse von einem Kupplungsschaden aus. In der Folge nahm ein Experte eine Begutachtung des Fahrzeuges vor, die gravierende Verformungen und eine starke Faltenbil-dung im Bereich des vorderen rechten Fahrgestells ergab. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Vertrag. Später stellte sich heraus, dass es sich beim gekauften Fahrzeug um einen Unfallwagen handelte. Auf Klage hin erklärte das Amtsgericht den Kaufvertrag infolge absichtlicher Täuschung durch den Beklagten für ungültig. Die dagegen erhobene Appellati-on blieb erfolglos. Aus den Erwägungen 2.- Der Beklagte bestreitet den Täuschungsvorwurf.