Die Kläger haften in beiden Instanzen subsidiär für die Prozesskostenanteile der anderen Kläger. Die Gerichtskosten betragen vor Amtsgericht Fr. 41'310.-- und vor Obergericht Fr. 10'180.-- (inkl. Fr. 180.-- Zeugenlöhne). Die Erstklägerin hat der kantonalen Gerichtskasse Fr. 15'400.-- zu bezahlen (erstinstanzliche Gerichtskosten Fr. 41'310.-- und die Hälfte der zweitinstanzlichen Gerichtskosten Fr. 5'090.-- abzüglich Kostenvorschüsse von Fr. 31'000.--). Die Beklagte hat der kantonalen Gerichtskasse Fr. 3'090.-- zu bezahlen (Hälfte der zweitinstanzlichen Gerichtskosten Fr. 5'090.-- abzüglich Kostenvorschuss von Fr. 2'000.--).