Das Amtsgericht hat im Kostenpunkt ausgeführt, die Forderung der Kläger sei im Betrag von rund Fr. 145'000.-- gutgeheissen worden, was einem Prozesserfolg von 10,6 % entspreche. Bei einem Streitwert von Fr. 1'370'000.-- würden sich die gesamten Prozesskos-ten auf Fr. 139'481.10 belaufen, wovon die Kläger die Gerichts- und Beweiskosten von Fr. 41'310.--, die eigenen Anwaltskosten sowie Fr. 34'000.-- der beklagtischen Anwaltskosten zu tragen hätten. Es liege eine gemeinschaftliche Prozessführung auf Initiative der Erstklägerin vor, sie habe den Prozess für sich und die Kinder angehoben und den Anwalt instruiert.