Mit der Teilzahlung wurde der fällige Zins und Fr. 3'991.95 der Schadenersatzforderung getilgt, die sodann noch Fr. 200'054.75 betrug. Zur Zeit der zweiten Zahlung von Fr. 90'000.-- am 26. Mai 1997 war für weitere 1916 Tage ein Zins von Fr. 53'236.80 fällig. Mit der Teilzahlung wurde der fällige Zins und Fr. 36'763.20 der restlichen Schadenersatzforderung getilgt. Somit verbleibt eine restliche Schadenersatzforderung von Fr. 163'291.55, die ab 27. Mai 1997 zu 5 % zu verzinsen ist (siehe AG Urteil S. 57 lit. b). 12.- Es ergibt sich folgende Gesamtrechnung: