abgestellt, was hochgerechnet auf ein Jahr ca. Fr. 21'400.-- netto (bzw. etwas über Fr. 23'000.-- brutto) ergab. Auch 1991 ging die Erstklägerin einer Arbeit nach, wobei aber unbekannt ist, in welcher Zeit sie den Lohn von rund Fr. 9'000.-- verdiente. Es ist mit dem Amtsgericht davon auszugehen, dass die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit 1992 (wobei sie Fr. 25'955.-- brutto bzw. Fr. 24'632.-- netto verdiente) im gleichen Rahmen erfolgte, wie sie der 1990 definierten Lebensplanung entsprach.