2, AG ZP S. 4). Unter diesen Umständen durfte ohne weiteres davon ausgegangen werden, X hätte mit seinem Bewachungsdienst auch künftig einen Ertrag erzielt. Zur Ermittlung dieses Einkommens erstellte das Treuhandbüro N zwei Hochrechnungen (Variante I und II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1991, ausgehend von der Erfolgsrechnung 1989/90 (AG bekl.Bel. 2, 5 und 6; kläg.Bel. 4 und 5). N führte als Zeuge dazu aus, er erachte den gemäss Variante II errechneten Gewinn von Fr. 11'377 (vom 1.1.1991 bis 30.6.1991) auch im Branchenvergleich als realistisch. Es sei eine Mischung zwischen Budget, Sollvorhaben und bekannten Fixfaktoren.