Der Aufstieg zum stellvertretenden Geschäftsführer sei der normale Weg, wenn man sich einsetze. X habe das Wissen und den erforderlichen Einsatz dafür gehabt. Sie gehe davon aus, dass er dies angestrebt und auch erreicht hätte. Bisher habe es jeder erreicht, der dies auch gewollt habe, das werde von der Geschäftsleitung her gefördert. Zum Einkommen sagte die Zeugin, sie rechne an ihrer neuen Stelle mit einem Einkommen von Fr. 5'000.-- bis Fr. 5'200.-- zuzüglich 13. Monatslohn (OG ZP S. 2). Aufgrund dieser Zeugenaussagen kann davon ausgegangen werden, dass X in absehbarer Zeit zum stellvertretenden Geschäftsführer aufgestiegen wäre.