X habe ab 1. April 1989 die Bewachungsfirma Z betrieben. Sein Treuhänder habe für die Zeit von Januar bis 13. Juni 1991 zwei Varianten einer Erfolgsrechnung erstellt. Ausgehend von der Variante I, die ohne Einsparungen auf der Aufwand-Seite und ohne etwaige Steigerung auf der Ertragsseite einen Gewinn von rund Fr. 9000.-- ausweise, sei von einem durchschnittlichen Nebeneinkommen von jährlich Fr. 12'000.-- auszugehen. Die Erstklägerin sei bereits vor dem Tod ihres Mannes mit einem erheblichen Pensum wieder in das Erwerbsleben eingestiegen.