S a c h v e r h a l t A.- Am Samstag den 29. Juni 1991, kurz vor 01.00 Uhr, hatte X (geb. 19.10. 1961) auf der Autobahn einen Schleuderunfall. Sein Auto kam quer mitten auf der Autobahn zu stehen. Mehrere Autolenker konnten ihre Autos auf der Normalspur anhalten, Y gelang dies nicht mehr. Beim Ausweichen auf die Überholspur erfasste er den an der Mittelleitplanke stehenden X, der noch auf der Unfallstelle starb. Die Auswertung der bei Y entnommenen Blutprobe ergab für den Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,63 Gewichtspromille, die beim tödlich verunfallten X gemachte Gewebeprobe eine solche von 0,77 - 0,87 Gewichtspromille.