25 SIA-Norm 118. ====================================================================== Die Beklagten liessen für das Grundstück Nr. 1864 durch Architekt X., damaliger Eigentümer des Nachbargrundstücks Nr. 1634, ein Baugesuch für ein 3 ½-Zimmer-Einfamilienhaus einreichen. Die Grundstücke Nrn. 1864 und 1634 liegen an einer steilen Hanglange. Auf Anfrage von Architekt X. offerierte der Kläger, der ein Tiefbauunternehmen betreibt, am 21. Juni 1999 den Baugrubenaushub und am 11. August 1999 den Bau von Bruchsteinmauern. Auf Basis dieser Offerten schlossen die Beklagten als Bauherrschaft mit dem Kläger einen schriftlichen Werkvertrag.