| | Entscheid: | § 26 Abs. 2 AGG. Ein Buchhalter, der zwar keine personalrechtlichen Entscheide fällen kann, aber das Personalbüro führt und für die Lohnadministration zuständig ist, darf eine juristische Person rechtsgültig vor Arbeitsgericht vertreten. ====================================================================== In einem arbeitsrechtlichen Streit entsandte die X. AG den mit einer Vollmacht ausges-tatteten Buchhalter M. an die Verhandlung vor Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht entschied, damit sei die X. AG nicht rechtsgenüglich vertreten und führte das Säumnisverfahren durch. Gegen diesen Entscheid erhob die X. AG Appellation an das Obergericht, die gutgeheissen wurde.