Aus den Erwägungen: Die Klägerinnen berufen sich mit dem Hinweis auf die im März 2004 aufgeschalteten Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen und das - trotzdem - fortgesetzte Kopierverhalten der Beklagten auf die prozessuale Möglichkeit, neue Tatsachen und Beweismittel auch noch nach Einreichung der Appellationsschrift vorbringen zu können (§ 252 Abs. 1 ZPO). In Tat und Wahrheit bringen die Klägerinnen jedoch - nicht nur in Bezug auf sie selber, sondern auch hinsichtlich der vor Obergericht geltend gemachten Ansprüche - einen neuen zeitlich später (erst im Laufe des Appellationsverfahrens) entstandenen Lebensvorgang ins Spiel, welcher zu einem neuen