Auf jeden Fall ermöglicht allein das selber erstellte Skript die automatische, neue Zusammensetzung der Vielzahl von übernommenen Daten, jedoch nur solange als die korrespondierende Ziel-Web-Seite unverändert bleibt. Jede Änderung der Ziel-Web-Seite bedarf einer Anpassung beim Übernehmer. Dieser kommt deshalb im Falle fortgesetzten Kopierens nicht darum herum, sein diesbezügliches Programm permanent zu kontrollieren und den veränderten Umständen anzugleichen. 2.6. Was die Frage nach der tatsächlichen "Veredelung" der übernommenen Daten betrifft, so führt die Beklagte in der Appellationsantwort richtig aus, dass nicht alle Klägerinnen im gleichen Umfang Zusatzinformationen anbieten.