Dieser umfasst notwendigerweise immer ein gewisses minimales Mass an Reproduktionsaufwand. Der Übernahmeaufwand erscheint dann bereits als zum Vornherein unangemessen klein, wenn er sich auf diesen Reproduktionsaufwand und somit darauf beschränkt, den eigentlichen Reproduktionsvorgang durchzuführen bzw. zu überwachen. Darüber hinausgehend kann aber auch der sogenannte Weiterentwicklungs- und Variationsaufwand hinzukommen, welchen der Zweitbewerber zur Abänderung, Ergänzung, Verbesserung oder sonstigen Veränderung des Arbeitsergebnisses erbracht hat (Mario M. Pedrazzini/ Federico A. Pedrazzini, Unlauterer Wettbewerb UWG, 2. Aufl., Bern 2002, S. 198 N 9.32; Rauber, a.a.O., S. 75;