Wagt ein Unternehmen mit einer interessanten Dienstleistung den Schritt ins "world wide web", so liegt es in der Natur dieser Sache, dass der Wettbewerbsvorsprung von vornherein minimalisiert wird. Ist eine Information nämlich einmal abrufbar, können sie andere einsammeln und ohne Medienbruch direkt weiter verwerten (David Rosenthal, Rechtsfragen des E-Commerce: Theorie und Realität, in: Hans Rudolf Trüeb [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des E-Commerce, Zürich 2001, S. 40). Dies gilt umso mehr, wenn die Quell-Codes wie hier für jedermann zugänglich bleiben. Der Idee von Art. 5 lit.