UWG (Barbara Jecklin, Leistungsschutz im UWG?, Bern 2003, S. 124). Die Botschaft zum geltenden UWG setzt nach dem Gesagten bei der Zerstörung des Wettbewerbsvorsprungs des Pionierunternehmers an (Jecklin, a.a.O., S. 119). Das Internet ist eine neu(er)zeitliche Errungenschaft, was eine differenzierte Betrachtungsweise erfordert. Wagt ein Unternehmen mit einer interessanten Dienstleistung den Schritt ins "world wide web", so liegt es in der Natur dieser Sache, dass der Wettbewerbsvorsprung von vornherein minimalisiert wird.