Für den Vergleich wird es dabei nicht in jedem Fall nötig sein, komplizierte Rechnungen aufzustellen und umfangreiche Geschäftsunterlagen des Erstherstellers durchzusehen. Es gibt Fälle wie das reine Fotokopieren von Druckerzeugnissen oder das Kopieren von Daten, in denen der Aufwand zur Herstellung der Reproduktion so niedrig ist, dass auf jeden Fall von einem klaren Missverhältnis gesprochen werden kann (z.B. das Erfassen mit einem Scanner [vgl. sic! 2001 S. 622 f. E. 9]). Sind die Fälle dagegen nicht klar, so kann es unter Umständen fraglich sein, ob noch von einer Übernahme ohne angemessenen eigenen Aufwand gesprochen werden kann.