Wer Daten im Internet elektronisch erfasst und unter Anwendung eigener Programme filtert, bearbeitet und ergänzt, handelt nicht unlauter. ====================================================================== Die Klägerinnen und die Beklagte betreiben Online-Plattformen im Internet, auf welchen sie Immobilieninserate publizieren. Die Klägerinnen beschuldigten die Beklagte des "Inseraten-Klaus" resp. der "Content-Piraterie". Sie durchsuche via Internet die Online-Plattformen der Klägerinnen systematisch und automatisiert nach Immobilieninseraten, kopiere diese und verwerte sie anschliessend kommerziell auf ihrem eigenen Online-Immobilien-Vermittlungsdienst.