OR sind Abreden über die Verwendung des Lohnes im Interesse des Arbeitgebers nichtig. Das Arbeitsgericht führte dazu aus, das Truckverbot erkläre alle Abreden für nichtig, welche den Arbeitnehmer zur Verwendung des Lohnes im Interesse des Arbeitgebers verpflichte. Vorliegend habe der Kläger einen Teil seines Arbeitslohnes in Optionen vergütet erhalten, ohne über den Geldwert der Option unmittelbar verfügen zu können.