Kostenverlegung bei vorsorglichen Massnahmen. ====================================================================== In einem vorsorglichen Massnahmeverfahren nach § 227 ZPO verbot der Amtsge-richtspräsident dem Beklagten unter Strafandrohung, bestehende Kunden und Mitarbeiter der Klägerin mündlich oder schriftlich oder sonst in irgendeiner Form oder mit irgendeinem Mittel im Zusammenhang mit der Klägerin oder deren geschäftlichen Aktivitäten zu kontaktie-ren.