340 - 340c OR und die Rechtsprechung zum arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbot finden daher keine Anwendung (oben, E. 5). Das Wettbewerbsverbot er-scheint gültig und nach wie vor bestehend (oben, E. 6 und 7). I. Kammer, 9. Dezember 2002 (11 02 134) |