Es bestehe die Gefahr, dass der Veräusserer unter Ausnutzung dieser verkauften Geschäfts-werte, insbesondere seiner Kundenbeziehungen - die im Unterschied zu denjenigen, die der Erwerber neu zu knüpfen im Begriff sei, (noch) gefestigt seien - eine konkurrenzierende Tä-tigkeit aufnehme, was zu massiven Ertragseinbrüchen des veräusserten Unternehmens füh-ren oder gar dessen Existenzgrundlage gefährden könne. Eine Konkurrenztätigkeit des Ver-äusserers könne somit dem Erwerber die zugesicherten Vorteile zu einem guten Teil wieder entziehen, insbesondere dann, wenn durch massives Abwerben der Kundschaft oder von Mitarbeitern die Existenz des verkauften Unternehmens insgesamt in Frage gestellt