Know-how, über unternehmensspezifische Kunden- und Lieferantenbe-ziehungen. Diese Eigenschaften machten ihn zu einem für das veräusserte Unternehmen im Vergleich mit einem beliebigen Dritten besonders gefährlichen potentiellen Konkurrenten. Es bestehe die Gefahr, dass der Veräusserer unter Ausnutzung dieser verkauften Geschäfts-werte, insbesondere seiner Kundenbeziehungen - die im Unterschied zu denjenigen, die der Erwerber neu zu knüpfen im Begriff sei, (noch) gefestigt seien - eine konkurrenzierende Tä-tigkeit aufnehme, was zu massiven Ertragseinbrüchen des veräusserten Unternehmens füh-ren oder gar dessen Existenzgrundlage gefährden könne.