Festschrift für Peter Gauch zum 65. Geburtstag, Zürich 2004, S. 309 und dortige Anmerkungen 51 und 52 mit weiteren Verweisen auf nicht amtlich publizierte Bundesgerichtsurteile). Klare und abschliessende Kriterien zur Beurteilung der Frage der aussergewöhnlichen Umstände fehlen indessen (vgl. die in der Lehre zu Art. 337c Abs. 3 OR unterschiedlichen Meinungen und Gewichtungen zu dieser Problematik). 5.1. Die Frage der aussergewöhnlichen Umstände ist vorab zu beantworten.