Bei der Beklagten handelt es sich um einen Familienbetrieb mit im fraglichen Zeitpunkt 22 Mitarbeitern. Die vom Amtsgericht ausgesprochene Konventionalstrafe von Fr. 5'500.-- trifft die Beklagte immer noch empfindlich und es darf erwartet werden, dass sie in Zukunft die all-gemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des LMV beachten wird. Zu Recht hat die Vorin-stanz zudem berücksichtigt, dass seitens der Beklagten keine absichtliche oder grobfahrlässi-ge Verletzung des LMV vorliegt und sie die geschuldeten Nachzahlungen sofort gemacht hat.