a-f LMV): a) Höhe der vom Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden vorenthaltenen geldwerten Leistungen; b) Verletzung der nicht-geldwerten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen; c) einmalige oder mehrmalige Verletzungen (inkl. Rückfall) sowie Schwere der Ver-letzungen der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen; d) Grösse des Betriebes; e) Umstand, ob die fehlbaren Arbeitnehmenden oder der fehlbare Arbeitgeber, der in Verzug gesetzt wurde, seinen Verpflichtungen bereits ganz oder teilweise nachgekommen ist;