Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe. Bemessung der Konventionalstrafe bei Verletzung gesamtarbeitsvertraglicher Bestimmungen. Eine ständige Praxis, die Konventionalstrafe in Höhe eines Drittels der vorenthaltenen geldwerten Leistungen festzusetzen, wird dem Einzelfall nicht gerecht.