| | Entscheid: | § 10 Abs. 1 AnwG; Art. 12 BGFA. Die Standesregeln des Luzerner Anwaltsverbandes sind auch unter der Herrschaft des neuen Anwaltsgesetzes zur Auslegung bzw. Konkretisierung einer bundesrechtlich statuierten Berufspflicht heranzuziehen. Edition von Vergleichskorrespondenz. ====================================================================== Als Parteivertreter in einem Scheidungsverfahren berief sich der Beschwerdeführer in der Appellationsbegründung auf die unter den Ehegatten geführten aussergerichtlichen Ver-gleichsverhandlungen und legte Teile der einschlägigen Anwaltskorrespondenz als Bewei-surkunden auf.