Der Ausdruck "Trottel" ist ohne weiteres geringschätzig und bedeutet "Dummkopf". Dieselbe Bedeutung kommt dem Ausdruck in der in casu verwendeten Mundart zu. Ob geringschätzige und beleidigende Ausdrücke unter den Parteien eines Arbeitsvertrages eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestatten, hängt von den konkreten Umständen ab und ist Wertungsfrage. Die fristlose Entlassung ist ultima ratio und nur gerechtfertigt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart betroffen ist, dass eine weitere Zu-sammenarbeit objektiv nicht mehr zumutbar ist.