Das Amtsgericht wies eine vom Kläger gegen den unbeschränkt haftenden Gesellschafter der Beklagten erhobene Klage am 21. Januar 1999 wegen fehlender Passivlegitimation ab. Mit neuer Klage vom 2. August 1999 verlangte der Kläger von der Beklagten DM 55'600.--. Am 31. Dezember 2000 wurde die Beklagte auf-gelöst und anschliessend im Handelsregister gelöscht. Mit Urteil vom 6. April 2001 wies das Amtsgericht die Klage ab. Das Obergericht hat die Klage im Appellationsverfahren gutge-heissen. Aus den Erwägungen: Gemäss Art. 602 OR kann die Kommanditgesellschaft vor Gericht klagen und verklagt werden.