Parteifähigkeit einer aufgelösten und im Handelsregister gelöschten Kommanditgesellschaft. Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nach UN-Kaufrecht. Beweislast für die Nichterfüllung des Kaufsvertrages nach UN-Kaufrecht. ====================================================================== Die Beklagte (Kommanditgesellschaft) kaufte bei der Rechtsvorgängerin des Klägers eine gebrauchte Textilreinigungsmaschine zum Preis von DM 55'600.--. Sie bezahlte den Kaufpreis wegen Mängeln der Maschine nicht. Das Amtsgericht wies eine vom Kläger gegen den unbeschränkt haftenden Gesellschafter der Beklagten erhobene Klage am 21. Januar 1999 wegen fehlender Passivlegitimation ab.