Die Gerichtskosten von Fr. 4'600.-- (Amtsgericht Fr. 3'000.--, Obergericht Fr. 1'600.--) sind durch die Kostenvorschüsse von Fr. 5'100.-- (Kläger Fr. 3'600.--, Beklagter Fr. 1'500.--) gedeckt. Der Restbetrag von Fr. 500.-- wird dem Beklagten von der kantonalen Gerichtskasse zurückerstattet. Der Kläger hat dem Beklagten Fr. 20'724.80 (Fr. 1'000.-- vorgeschossene Gerichtskos-ten, Fr. 19'724.80 Anwaltskosten) zu bezahlen. 3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Amtsgericht .........., I. Abteilung, zugestellt. I. Kammer, 10. Dezember 2001 (11 01 15) |