In seiner Klageantwort vom 29. November 1999 beantragte der Beklagte die Klageabweisung. In Replik und Duplik hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. C.- Das Amtsgericht .........., I. Abteilung, hiess am 27. Dezember 2000 die Klage im Umfang von Fr. 43'328.30 nebst 5 % Zins auf Fr. 6'028.30 seit 7. Oktober 1992 und auf Fr. 37'300.-- seit 31. Juli 1998 gut, hob den Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. .......... / BA H. im gleichen Umfang auf und überband die Prozesskosten zu 36 % dem Kläger und zu 64 % dem Beklagten. Zwischen den Parteien sei ein mündlicher Architekturvertrag zustande gekommen.