Schliesslich kann auch das Zeitmoment eine Rolle spielen. Der Umstand, dass der Handelnde frei ist, wieviel Zeit er auf die Erfüllung seiner Verpflichtung verwenden und wann er diese innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens erfüllen will, spricht für einen einfachen Auftrag. Beim Arbeitsvertrag bemisst sich die Leistung grundsätzlich nach der Zeit, während beim Auftrag die Besorgung eines bestimmten Geschäfts mit dem notwendigen Zeitaufwand im Vordergrund steht. 5. Die schriftlichen Verträge im vorliegenden Fall regelten nur, welche Arbeiten dem Kläger oblagen, nicht aber, wie er sie zu erbringen hatte.