Indizien für das Vorliegen eines einfachen Auftrags bilden der Umstand, dass der Handelnde das erforderliche Werkzeug und Material selber stellt sowie seine Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgaben Hilfspersonen beizuziehen. Auch dass er die Sozialversicherungsbeiträge selber bezahlt und sich gegen Krankheit und Unfall selber versichert, weist auf eine selbständige Erwerbstätigkeit und damit auf einen einfachen Auftrag hin. Schliesslich kann auch das Zeitmoment eine Rolle spielen.