Der Umstand, dass der Handelnde wirtschaftlich vom Berechtigten unabhängig ist, indem er beispielsweise für mehrere Personen arbeitet, spricht für die Anwendung von Auftragsrecht. Nimmt ihn dagegen die Arbeit für längere Zeit mit seiner ganzen Arbeitskraft in Anspruch und wird er dafür mit einem das übliche Lohnniveau erreichenden Betrag entschädigt, dürfte auch bei relativer Freiheit in der Ausgestaltung und Organisation der Arbeit ein Einzelarbeitsvertrag vorliegen. Indizien für das Vorliegen eines einfachen Auftrags bilden der Umstand, dass der Handelnde das erforderliche Werkzeug und Material selber stellt sowie seine Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgaben Hilfspersonen beizuziehen.