OLG Köln vom 18.12.1998; Urteil LG Lüneburg vom 29.1.1997). Diese Erwartung wird heute noch dadurch verstärkt, dass die Registrierungsstelle Switch die Registrierung eines Gemeindenamens als Domainname nur noch vornimmt, wenn die Befugnis zur Führung des Namens nachgewiesen wird, wie etwa bei einem Antrag durch die Gemeinde selbst oder bei einem expliziten Einverständnis der Gemeinde (Six, a.a.O., Rz 168). Der Name "Luzern" ist national (und zumindest in den deutschsprachigen Ländern auch international) als Ortsbezeichnung für die Stadt Luzern bekannt.