Die Beklagte bestreitet die Legitimation der Klägerin. Die Feststellung der Vorinstanz, die Klägerin übe auf ihrer Homepage wettbewerbsrechtlich relevante Tätigkeiten aus, treffe nicht zu. Beim von der Vorinstanz erwähnten Wohnungsangebot handle es sich um eine Tätigkeit der Pensionskasse, einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Wenn öffentlich-rechtliche Körperschaften direkt oder indirekt am freiwilligen Austausch marktfähiger Güter teilnehmen, können sie für die damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen denselben wettbewerbsrechtlichen Schutz wie Private beanspruchen.