Gemäss Vertrag übernahm X. jun. 80 Aktien, Y. und Z. übernahmen je 60 Aktien. Der Schenkungsvertrag enthält die einzelnen Modalitäten der Schenkung samt Bewertung des Gesellschaftsvermö-gens und Bestimmungen über die Anrechnung der Schenkung als Erbvorbezug. Im März 1990 schied Y. aus der X. AG aus und verkaufte im Einverständnis seines Bruders Z. sein Aktienpaket an X. jun. Im Oktober 1992 trat auch Z. als Verwaltungsrat der X. AG zurück; gleichzeitig wurde sein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft per Ende 1992 aufgelöst.