| | Entscheid: | 1.- Mit Klage vom 8. September 2000 an das Amtsgericht beantragte der Kläger, der Beklagte habe innert zwei Monaten nach Rechtskraft des Urteils die Verbreiterung der alten X...........strasse auf Grundstück Nr. 799, Y..........., auf das Mass und die Wegführung rückgängig zu machen, wie sich dies aus der Vergrösserung im Massstab 1 : 500 gemäss Plan F. H........., M........, vom 20. Juli 1984 mit einer Breite von 2,0 Metern ergebe, unter Beseitigung sämtlicher Bodenverdichtungen bei der Instandstellung und Wiederherstellung des Landwirtschaftslandes mit einer Humusüberdeckung von 20 Zentimetern.