Es kann nicht sein, dass die juristische Person, für die Personen mit faktischer Organstellung auftreten, prozessrechtlich besser gestellt ist, als die juristische Person, für die Personen mit formeller Organstellung handeln. Das wäre aber der Fall, wenn Personen mit faktischer Organstellung als Zeugen einvernommen werden könnten, während Personen mit formeller Organ-stellung "nur" als Partei befragt werden dürften, was mit der eigenen Partei unzulässig ist (§ 157 Abs. 3 ZPO).