Der Kläger hat auf diese weitere Forderung nach eigenen Angaben nicht verzichtet und will sie, je nach dem Ausgang des vorliegenden «Pilotprozesses», noch nachfordern. Damit geht es dem Kläger letztlich aber um eine Klageforderung in der Grössenordnung von mehr als Fr. 50 000.-. Es ist offensichtlich und ergibt sich aus den eigenen Ausführungen des Klägers, dass er mit der Aufteilung der Klageforderung bezweckt, ohne Prozesskostenrisiko zu einem Präjudiz für die noch ausstehende Teilforderung von über Fr.34 000.- zu kommen. Dafür ist das kostenlose Verfahren vor Arbeitsgericht aber nicht gedacht. Ein solches Vorgehen verdient keinen Rechtsschutz.