| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | I. Kammer | | Rechtsgebiet: | Zivilprozessrecht | | Entscheiddatum: | 04.07.2000 | | Fallnummer: | 11 00 49 | | LGVE: | 2000 I Nr. 45 | | Leitsatz: | § 67 Abs. 2 AGG; Art. 343 OR. Eine Teilklage an das Arbeitsgericht ist nur zulässig, wenn die Summe der angeblich fälligen Ansprüche die Spruchkompetenz des Arbeitsgerichts nicht übersteigt. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 5. - Der Kläger macht geltend, Teilklagen müssten auch vor Arbeitsgericht zulässig sein, solange sie nicht einzig und ausschliesslich dazu dienten, die Vorteile des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu erlangen.