Die Bezeichnung «Luzern» stelle Gemeingut dar und sei in Alleinstellung nicht kennzeichnungskräftig. Zudem könne jedermann einen beliebigen Domainnamen nach dem Prinzip «first come first served» reservieren lassen und benutzen. Der Internetbenutzer könne deshalb von der Adresse «www.luzern.ch» nicht auf einen bestimmten Inhaber schliessen. Dies sei allgemein bekannt. Deshalb könne eine objektive Verwechslungsgefahr a priori nicht gegeben sein. Es treffe auch nicht zu, dass Städte bzw. Stadtverwaltungen regelmässig mit Adressen im Internet aufträten, die aus ihren Eigennamen gebildet seien.