Eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands der Mieterschaft bei einem Verzug von sieben Tagen und einem Mietzinsausstand von fast drei Monatsmieten verstösst nicht gegen Treu und Glauben. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | In einem Rekursentscheid betreffend Mietausweisung und Kündigungsanfechtung führte das Obergericht u.a. aus: Da es sich bei der Rückgabe der Mietsache um eine unteilbare Mieterleistung handelt, ist die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieter an alle Mieter zu richten. Bei Wohn- und Geschäftsräumen genügt es, alle Mieter auf einem einzigen amtlichen Formular als Empfänger aufzuführen.